FOS/BOS in Königsbrunn für den südlichen Landkreis
Abgeschafft!Sanierung der Straßen, Wege und Plätze auf meine Kosten – das geht gar nicht!
Doch, das geht - und zwar nach der momentan noch gültigen Rechtslage.
In dem sehr ausführlichen Bericht in der Augsburger Zeitung (aufrufbar unter: Artikel Augsburger Zeitung) wurde am Samstag auf das Problem hingewiesen.
Die Freien Wähler sind sich seit Jahren bewusst, dass diese Ungerechtigkeit ein Ende haben muss. Bereits 2011 haben sie in Ihrer eigenen Zeitung darauf hingewiesen. Auch der Presse wurde umfangreiches Material dazu angeboten. Leider ohne erkennbaren Erfolg. Deshalb ist es an der Zeit, das Warum und die Lösungsmöglichkeiten anzusprechen.
In der Welt der Gesetzestexte spricht man von Verkehrsanlagen. Darunter fallen alle öffentlichen Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze.
Wenn aus Feldwegen Straßen werden, Straßen verbreitert oder generalsaniert werden, wenn Neubaugebiete an bestehende Siedlungsgebiete „angedockt“ werden und dadurch neue Zugangsstraßen gebaut oder alte ausgebaut werden, zahlen die anliegenden Eigentümer kräftig mit. Je nach Bedeutung der Straße (z.B. Anliegerstraße, Durchgangsstraße, Hauptstraße) übernimmt die Gemeinde einen gewissen Anteil. Die Höhe bestimmt die jeweilige Ortssatzung. Den Link auf die Satzung der Stadt Königsbrunn finden Sie unter der Rubrik Quellen/Links.
Dies hat die Augsburger Zeitung für das Umland recherchiert. Der jeweilige Rest wird je nach Wohn- und Grundstücksflächen auf die Anlieger verteilt. Bei ca. 130 Euro pro Quadrarmeter Straße kann dies ins Geld gehen. Wie das geht und einige Beispielrechungen finden Sie unter der Rubrik Beispiele/Berechnungen auf unserer Hompage.
Warum ist das so?
Die Gemeinden sind bei fast allen (Bau)Maßnahmen auf öffentliche Förderungen angewiesen. Diese bekommen sie aber nur, wenn sie die ihnen zustehenden Gelder /Steuern/Gebühren/Beiträge) vom Bürger auch verlangen.
Artikel 62 Gemeindeordnung (GO) : Grundsätze der Einnahmebeschaffung, verpflichtet sie sogar dazu. Also müssen sie ihre Satzungen auch durchsetzen.
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) gibt ihnen dazu das Recht. Es erlaubt, dass die Gemeinden objektbezogen, also immer auf den konkreten Einzelfall, die Anlieger heranziehen können. Insgesamt gesehen führt dies nicht nur zu einer hohen finanzdiellen Belastung Einzelner, sondern auch zu einem hohen Maß an Ungerechtigkeit, zumal wenn diese Straßen regelmäßig von allen benutzt werden.
Mögliche Lösung:
Das haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (BverfG) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) erkannt und beide haben festgestellt, dass auch eine ereignisunabhängige regelmäßige Abgabe zu diesem Zweck möglich ist und nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt (Beide Entscheidungen finden Sie unter der Rubrik Quellen/Links).
Das bedeutet, dass alle Wohnungs-, Haus- und Grundstückseigentümer jährlich an die Gemeinde eine moderate Gebühr/einen Beitrag entrichten und aus diesem Topf dann diese Sanierungen usw. bezahlt werden.
Voraussetzung ist aber die Änderung des Bayerischen KAG - so wie es andere Bundesländer wie z.B. Hessen oder Rheinland-Pfalz bereits getan haben. Dort wirtd in deren KAG festgelegt, dass „die Gemeinden durch Satzung bestimmen, dass anstelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen (Straßen usw.) nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrender Beitrag auf die Beitragspflichtigen Grundstücke verteilt werden.“
Daneben besteht immer noch die Möglichkeit, nach dem bisherigen Recht zu verfahren. Die Gemeinden haben hier eine echte Wahlmöglichkeit - und das wollen wir in Bayern auch!
Andere Bundesländer:
So verfährt die Stadt Primasens bereits seit 2006/2007 nach diesem Model. Darüber gibt es auch einen Praxisbericht. Sie finden ihn unter der Rubrik Beispiele/Berechnungen.
Als Auszug möchten wir Ihnen hier das Ergebnis aus Sicht der Bürger und aus Sicht der Stadt Pirtmasens vorstellen. Dazu auch eine Berechnung des wiederkehrenden Beitrages. All das finden Sie unten nach dem Text.
Den vollständigen Praxisbericht Pirmasens, die Satzungen der Städte Haßloch, Biblis und Pirmasens können Sie hier auf unserer Homepage einsehen oder über einen Link aufrufen.
Bitte unterstützen Sie uns bei unserem Bestreben, diese Regelung auch in Bayern einzuführen. Im Bayer. Landtag sind die Freien Wähler hier bereits am Ball.
Es darf nicht mehr sein, dass z.B. Senioren plötzlich 18.000 Euro für die Straßensanierung bezahlen müssen (Beispiel aus Schönwald, Näheres auf der Homepage), nur weil die Gemeinde die alten Straßen generalsaniert. Damit werden Existenzen gefährdet.
Wir alle sollten Druck auf unserer politischen Vertreter im Landtag machen, um hier eine Änderung herbeizuführen. Dieses Unrecht muss schnellstens beseitigt werden.