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24. Juli
Freie Wähler gewinnen Musterprozeß gegen die CSU Aidenbach
Amtsgericht untersagt CSU die Verwendung des Namens „Freie Wähler“.
Das Amtsgericht Passau hat der CSU Aidenbach in einem von den Freien Wählern Aidenbach mit Unterstützung des FW-Landesverbandes geführten Prozeß untersagt, den Namen Freie Wähler in irgendeiner Form zu benutzen. Die CSU hatte beabsichtigt, für die Kommunalwahl eine Liste CSU/Freie Wähler aufzustellen.
Landrat Armin Grein, der Vorsitzende des FW-Landesverbandes kommentiert das Urteil: „Bei den Kommunalwahlen im März haben die politischen Parteien von der CSU über SPD und FDP bis hin zu GRÜNEN den guten Namen der Freien Wähler zu Wahlkampfzwecken mißbraucht. Sie haben sog. Bindestrichlisten aufgestellt und sind mit dem Namen „Freie Wähler“ auf Stimmenfang gegangen. Damit haben sie den Wähler getäuscht und die Freien Wähler um einen größeren Wahlerfolg betrogen. Das Urteil des Amtsgerichts Passau hat grundlegende Bedeutung. Der Landesverband und seine Mitgliedsvereine werden in Zukunft unnachgiebig gegen alle Parteien und Gruppierungen vorgehen, die unser Namensrecht verletzen. Wir werden es nicht mehr zulassen, daß die verbrauchten und von zahllosen Skandalen gebeutelten Parteien weiterhin mit unserem unbelasteten Namen Schindluder treiben.“
Das Amtsgericht Passau hat in seinem Urteil der CSU Aidenbach unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 5.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu einem Monat untersagt, sich sich CSU/Freie Wähler zu nennen oder den Namen Freie Wähler bzw. das Kürzel FW in irgendeiner Form zu verwenden. Das Gericht verwies auf das Namensrecht des FW-Landesverbandes sowie auf das schutzwürdige Interesse der Freien Wähler, nicht mit anderen Gruppierungen verwechselt zu werden. Die Aidenbacher FW-Ortsvorsitzende Rita Schwarzmeier ist erleichtert: „Endlich können sich die Bürgerinnen und Bürger in Aidenbach darauf verlassen, daß Stellungnahmen der Freien Wähler auch tatsächlich von den Freien Wählern und nicht von verkappten Parteisympathisanten stammen.“